Basel II, Anforderungen an Ratingagenturen
Als Nachweise für die Anerkennung einer Ratingagentur nach Basel II ist vom Baseler Ausschuss festgelegt, dass ihr Beurteilungsverfahren (Rating) auf der Basis historischer Erfahrungen objektiven Kriterien folgt und einer laufenden Überprüfung unterzogen wird; dass sie ihr Rating unabhängig von politischen oder ökonomischen Einflüssen durchführt: dass die von ihr genutzte Methodologie öffentlich zugänglich ist und die individuellen Bonitätseinschätzungen für in- und ausländische Institutionen verfügbar sind; dass sie hinreichende Ressourcen für ein qualitativ hochwertiges Ratingverfahren besitzt, die einen intensiven fortlaufenden Kontakt zu den Entscheidungsträgern des gerateten Unternehmens ermöglichen; dass ihre Bonitätseinschätzungen als glaubwürdig angesehen werden können.
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