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Leasing

Leasing bietet dem Kunden die Möglichkeit ein neues Produkt zu nutzen, ohne den vollen Preis dafür zu zahlen. Es wird stattdessen eine regelmäßige Ratenzahlung fällig, ähnlich einer Miete. Außerdem bietet Leasing in Deutschland steuerliche Vorteile, wenn entsprechende Vorschriften eingehalten werden. Häufigstes Leasinggut hierzulande sind Kraftfahrzeuge.

Kerngedanke des Leasing ist das Nutzen eines neuen Investitions- oder Konsumgutes auf dem Stand der Technik, ohne es zu besitzen. Stattdessen zahlt der Leasingkunde monatlich oder jährlich eine Leasingrate an den Leasinggeber. Insofern ist Leasing eine besondere Form der Miete über einen festgelegten Zeitraum, wie es die Übersetzung des englischen Verbs "to lease" (mieten) nahe legt. Leasing ist keine Kreditfinanzierung. Der Kunde wird im Rahmen eines Leasingvertrages nie Eigentümer des Leasingobjekts. Neben der Leasingrate kann auch eine Sonderzahlung im Voraus beglichen werden, die die Raten verringert. Nach Ablauf der Leasingzeit bleibt häufig ein kalkulierter Restwert, den der Leasinggeber durch den Verkauf des Leasingobjekts am Markt erzielen soll. Hier kann dann auch der frühere Leasingnehmer das Gut erwerben, was allerdings der Philosophie des Leasing widerspricht, nach der man immer wieder neu least, um immer wieder neueste Produkte nutzen zu können. Dem entsprechend muss man sich als Leasingnehmer im Gegensatz zum Käufer nie Gedanken um den Verkauf des gebrauchten Produkts machen.

Hauptsächlich werden in Deutschland Kraftfahrzeuge von Unternehmen geleast, die so ihren Fuhrpark bestücken, von Selbstständigen, die steuerlich günstig ein Auto fahren wollen und auch von Privatkunden, die die niedrigere Leasingrate im Vergleich zu den Raten einer Kreditfinanzierung schätzen. Per Leasing werden aber auch Computer oder Kopierer angeschafft, was in schnelllebigen Branchen, in denen die Produktgenerationen sich laufend ablösen, nahe liegt. Das verarbeitende Gewerbe least Maschinen und Anlagen, Ärzte und Krankenhäuser leasen Medizintechnik. Neben Mobilien werden natürlich ebenfalls Immobilien geleast. Und auch die Kommunen leasen, etwa Müllentsorgungsanlagen oder Busse und Straßenbahnen für ihren Personennahverkehr. Als Leasinggeber treten dabei zum Teil Hersteller gebundene Leasinggesellschaften auf, die in erster Linie den Vertrieb der Produkte ihrer Konzernmutter unterstützen sollen, aber auch selbstständige Gesellschaften, die teilweise ihren Hintergrund in der Bankenbranche oder etwa bei den Sparkassen haben. Viele Leasinggesellschaften bieten neben dem eigentlichen Leasing auch weiteren Service an, etwa Versicherungen des Leasinggegenstands.

Die Höhe der Leasingrate orientiert sich vor allem am Wertverlust des Leasingobjekts während der Leasingzeit. Konkret setzt sich eine Leasingrate aus folgenden Komponenten zusammen:

  • aus dem monatlichen Anteil des Anschaffungspreises, abzüglich der Anzahlung und des Restwertes,
  • aus einem Ausgleich des Wertverlustes während der Leasingzeit,
  • aus Zinsen, Verwaltungskosten, Gewerbeertragsteuer und
  • dem Gewinn, den der Leasinggeber einnimmt.

In der Leasingzeit steht der Leasinggegenstand dem Leasingnehmer innerhalb festgelegter Regeln vollständig zur Verfügung, obwohl er nur eine Miete zahlt und nicht Kapital im Zuge eines Kaufs bindet. Daher schont Leasing die Liquidität des Leasingnehmers. Er kann sein Kapital anderweitig einsetzen.

Leasing bietet in Deutschland aber auch steuerliche Vorteile. Der Leasingnehmer kann, insofern er Selbstständiger oder Unternehmer ist, die Anzahlung und die monatliche Leasingrate als Betriebskosten von der Einkommensteuer beziehungsweise der Körperschaftsteuer absetzen. Außerdem kann er die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen (bei auch privat nutzbaren Dienstwagen nur zur Hälfte). So kann er mehr Steuern sparen, als bei der normalen Abschreibung nach den AfA-Tabellen (Absetzung für Abnutzung) und dem steuerlichen Absetzen von Kreditzinsen. Da das Leasingobjekt im Besitz des Leasinggebers bleibt, wird es nicht in den Bilanzen des Leasingnehmers aktiviert. Der Leasinggeber wiederum kann seine Aufwendung für den Leasingvertrag abschreiben und seine Refinanzierungskosten von der Gewerbeertragsteuer absetzen. Die Forderungen an den Leasingnehmer werden als Sicherheiten gewertet, die der Leasinggeber bei weiteren Darlehen geltend machen kann, so dass keine Dauerschuld entsteht. Um in den Genuss dieser steuerlichen Vorteile zu kommen, müssen die gesetzlichen Vorschriften eingehalten, insbesondere die der Leasingerlasse des Bundesfinanzministers von 1971 (Mobilien-Leasing-Erlass) und 1975 (Teilamortisationserlass). Diese Erlasse schreiben vor allem vor, dass die Leasingzeit 40 bis 90 Prozent der "betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer" des Leasinggegenstands entspricht. Das sind beispielsweise bei einem Auto 20 bis 54 Monate. In dieser Zeit müssen nach dem Mobilien-Leasing-Erlass durch die Anzahlung und die Leasingrate mindestens sämtliche Anschaffungs- und Nebenkosten einschließlich der Finanzierungskosten gedeckt sein, so dass es zur Vollarmortisation kommt. Der Teilarmortisations-Erlass dagegen lässt es zu, dass die Gesamtkosten während der Laufzeit nur teilweise gedeckt werden. Man spricht auch vom Non-pay-out-Leasing. Dann aber muss nach Vertragsablauf ein Restwert beglichen werden, mit dem diese Finanzierungslücke geschlossen wird. Das setzt voraus, dass sich das Leasingobjekt nach Ablauf der Leasingzeit in einem Zustand befindet, in dem es den Restwert auch wirklich am Markt erzielen kann. Hier kommt es häufiger zu Konflikten zwischen Leasinggeber und -Nehmer. Außerdem schreiben die Erlasse vor, dass die Grundmietzeit nicht kündbar ist. Daher sind Leasingverträge schon aus steuerlichen Gründen nur ausnahmsweise vorzeitig auflösbar.

Aufgrund der steuerlichen Vorteile kann es sich lohnen, ein Objekt zu verkaufen, um es dann gleich wieder zu leasen, um es weiterhin nutzen zu können. Dieses Sale-and-lease-back-Verfahren wird vor allem im Immobilienbereich häufiger angewandt. So haben einige Banken das Kapital, das sie einst beispielsweise in ihre Hauptzentralen gesteckt hatten, wieder flüssig gemacht, um es anderweitig einsetzen zu können, sind aber natürlich nie aus den Gebäuden ausgezogen, weil sie sie sofort geleast haben. So hat beispielsweise die Stadt Frankfurt am Main ihr so genanntes Technisches Rathaus verkauft und zurückgeleast.

Als Leasing bezeichnet man ein über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossenes miet- oder pachtähnliches Verhältnis. Die Leasingbedingungen zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer werden in einem Leasingvertrag vereinbart. Leasing ist eine Sonderform der Fremdfinanzierung, jedoch erwirbt der Leasingnehmer kein Eigentum, sondern hat lediglich das Recht das Leasinggut gegen eine Gebühr für die Vertragsdauer zu nutzen.



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