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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Embargo

(engl. embargo) Embargo bedeutet ein Verbot der Ausfuhr bestimmter Güter in bestimmte Staaten. Es wird von Regierungen oder internationalen Institutionen (z. B. Vereinte Nationen) in militärischen Krisenzeiten oder zur Durchsetzung politischer Zielsetzungen verhängt (Boykott). Es kann sich auch auf die Ausfuhr von Kapital beziehen (Kapitalverkehrsbeschränkungen; siehe auch Kreditrisiko). Die vollständige Unterbrechung jeglicher Handelsbeziehungen wird dagegen als Wirtschaftsblockade bezeichnet. In der internationalen Wirtschaft und Politik wird heute die Unterbindung des Ex- und Imports von Waren oder Rohstoffen in und aus einem bestimmten Land als Embargo bezeichnet. Ein Embargo wird oftmals von verbündeten Ländergruppen gegen ein bestimmtes Land ausgesprochen, um dieses von z. B. Import und Export abzuspalten. Die Folge daraus ist, dass das betroffene Land wirtschaftliche Probleme und innenpolitische Schwierigkeiten bekommt. Der UN-Sicherheitsrat verwendet manchmal Embargos bzw. Sanktionen als Druckmittel gegen Länder, die gegen Völkerrecht verstoßen. Ursprünglich wurde mit Embargo die von einem Staat verfügte Zurückhaltung und Beschlagnahme von Schiffen in Häfen bezeichnet.



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Weitere Begriffe : Pfändungspfandrecht | Kreditrisikobegrenzung | Kreditausweitung
 
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