Vereinte Nationen
(United Nations; UN) auf den Prinzipien der Universalität und der souveränen Gleichheit aller Mitgliedsstaaten beruhende internationale Organisation mit Sitz in New York. Gründung: Nach mehreren vorbereitenden Konferenzen der Alliierten seit 1942 (insbes. Moskau 1943, Dumbarton Oaks 1944, Jalta 1945) wurde die endgültige Fassung der Charta der Vereinten Nationen auf der Konferenz von San Francisco (25.4.-26.6.1945) von den Vertretern von 50 Staaten ausgearbeitet und am 26.6.1945 unterzeichnet. Als Gründungstag der UN gilt jedoch der 24.10.1945, als die UN-Charta von den USA, der UdSSR und der Mehrheit der Unterzeichnerstaaten ratifiziert wurde. Ziele und Aufgaben (Art. 1): Die UN sollen als Zentrum dienen, um die Maßnahmen der Staaten zur Erreichung der folgenden gemeinsamen Ziele in Einklang zu bringen. a) Aufrechterhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit; b) Entwicklung freundschaftlicher zwischenstaatlicher Beziehungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des Selbstbestimmungsrechts der Völker; c) internationale Zusammenarbeit bei der Lösung wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Probleme sowie bei der Förderung der Menschenrechte und Grundfreiheiten ohne Unterschied von Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion. Mitgliedschaft: Sie steht allen friedliebenden Staaten offen, sofern sie die in der Charta enthaltenen Verpflichtungen zu erfüllen bereit sind (Mitte 1998: 185 Mitgliedsstaaten; die BRD ist seit 18.9.1973 Mitglied). Struktur: Die UN gliedern sich in 6 Hauptorgane. a) In der Vollversammlung sind alle Mitgliedsstaaten mit gleichem Stimmrecht vertreten; sie tagt i.d.R. im September jeden Jahres und ist befugt, alle Fragen und Angelegenheiten im Rahmen der Charta und bezügl. der Funktionen der anderen UN-Organe zu behandeln sowie den Mitgliedsstaaten Empfehlungen zu geben. Die praktische Arbeit vollzieht sich v.a. in den 6 Hauptausschüssen (und zahlreichen Sonderausschüssen). Organisatorisch unabhängige ständige Organe der Vollversammlung sind u.a.: Hochkommissar für Flüchtlinge, .- Welthandelskonfe- renz (UNCTAD), Organisation für industrielle Entwicklung (UNIDO), Entwicklungsprogramm der UN. b) Im Sicherheitsrat sind 15 Mitgliedsstaaten vertreten (darunter als ständige Mitglieder mit Vetorecht: Volksrepublik China, Frankreich, Großbritannien, Rußland, USA); die übrigen 10 Mitglieder werden von der Vollversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Der Sicherheitsrat hat u.a. die Funktion, Verfahren zur friedlichen Lösung von internationalen Streitfällen zu empfehlen, bei Friedensstörungen Präventiv- oder Zwangsmaßnahmen einzuleiten, regionale Abkommen zu fördern und strategische Treuhandgebiete zu verwalten. c) Der - Wirtschafts- und Sozialrat (54 Mitglieder) ist Forum für die internationale Zusammenarbeit auf wirtschaftlichen, sozialen und verwandten Gebieten sowie Dachorgan der meisten UN-Sonderorganisationen (z.B. Emährungs- und Landwirtschaftsorganisation der UN, - Internationale Arbeitsorganisation, - Internationaler Währungsfonds, - Welt- bankgruppe, Weltgesundheitsorganisation). d) Der Treuhandrat (5 Mitglieder) ist das Aufsichtsorgan für die der UN unterstellten Treuhandgebiete. Im Oktober 1994 erlangten die Palau-Inseln als letztes Treuhandgebiet die Unabhängigkeit. Der Treuhandrat tritt laut Geschäftsordnung nur noch zusammen, wenn dies die Umstände erfordern. e) Das Sekretariat mit dem Generalsekretär an der Spitze (von der Vollversammlung auf Vorschlag des Sicherheitsrats auf 5 Jahre gewählt) erfüllt im wesentlichen Vermittlungs-, Verwaltungs- und Dokumentationsaufgaben. Die politischen Funktionen des Generalsekretärs gewinnen zunehmend an Bedeutung. f) Der Internationale Gerichtshof (Sitz: Den Haag; 15 von Vollversanunlung und Sicherheitsrat für 9 Jahre gewählte Richter) fällt Entscheidungen in völkerrechtlichen Streitigkeiten zwischen den Staaten oder erstellt Gutachten. Budget: Der ordentliche UN-Haushalt (im Prinzip reiner Verwaltungshaushalt ohne operative Tätigkeiten im Bereich technische und humanitäre Hilfe und ohne Ausgaben für Friedensoperationen) betrug für den Zweijahreszeitraum 1998-99 ins-ges. rund 2,53 Mrd. US-$. Davon stammt der größte Teil aus Beiträgen der Mitgliedstaaten, die periodisch in Anlehnung an Größen wie Sozialprodukt, Bevölkerungszahl und Pro-Kopf-Einkommen neu festgelegt werden. Die BRD zählt zu den größten Beitragszahlern (1998 rd. 9,63 % des Budgets). Literatur: v. Baratta, M., Clauss, J.U. (1991)
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