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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Internationaler Währungsfonds

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: >IWF Abk.: IWF. International Monetary Fund; IMF. Supranationale weltweit tätige Institution, 1944 im Bretton-Woods-Abkommen beschlossen (neben der Weltbank daher ein sog. Bretton-Woods-Institut) und 1945 errichtet. Deutschland ist seit 1952 Mitglied und hat das Übereinkommen durch IWF-Gesetz in innerstaatliches Recht umgesetzt. Sitz ist Washington, D.C., USA. Abk.: IWF; im Rahmen des Bretton-Woods-Abkommens 1945 gegründete internationale Institution mit Sitz in Washington, die die Aufgabe hat, die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Währungspolitik zu fördern, die Ausweitung des Welthandels zu erleichtern und geordnete Währungsbeziehungen zwischen den Mitgliedsländern zu sichern. Dem IWF gehören als Mitglieder fast alle Länder der Welt mit Ausnahme der meisten Ostblock-Staaten und der Schweiz an. (IWF) - (engl.) International Monetary Fund (IMF). Autonome Organisation im System der Vereinten Nationen. Gegr. 1944. Das IWF-Übereinkommen (von Bretton Woods) ist am 27.12.1945 in Kraft getreten. Sitz: Washington, D.C. Zurzeit 183 Mitgliedstaaten. Ziele: Förderung der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Währungspolitik. Erleichterung der Ausweitung und eines ausgewogenen Wachstums des Welthandels. Förderung der Stabilität der Währungen, Aufrechterhaltung geordneter Währungsbeziehungen unter den Mitgliedern und Vermeidung von Währungsabwertungen aus Wettbewerbsgründen. Zeitweilige Überlassung von Fondsmitteln (unter angemessenen Sicherheiten) an die Mitglieder, damit diese Unausgeglichenheiten in ihrer Zahlungsbilanz bereinigen können. Die beschlussfassenden Organe des IWF sind: Der Gouverneursrat, der einmal im Jahr zusammentritt. Jeder Mitgliedstaat ernennt einen Gouverneur und einen Stellvertreter; dies sind in der Regel der Finanzminister und der Zentralbankpräsident. Der Internationale Währungs- und Finanzausschuss (IMFC). Das Exekutivdirektorium, das für den laufenden Geschäftsbetrieb des IWF zuständig ist. Den Vorsitz führt der Geschäftsführende Direktor; ihm stehen 24 stellvertretende Exekutivdirektoren zur Seite. www.imf org.



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