Exekutivdirektorium
1. Organ des IWF, das die laufende Geschäftsführung innehat. Von den 22 Exekutivdirektoren zzgl. je eines Stellvertreters werden 5 von den IWF-Mitgliedstaaten mit den höchsten IWF-Quoten ernannt, d.h. von USA, Grossbritannien, Deutschland, Frankreich und Japan; je einen stellen Saudi-Arabien und die Volksrepublik China. Die übrigen werden aus regionalen Ländergruppen gewählt. 2. Bei der Weltbankgruppe Lenkungsorgan auf der Basis der vom Gouverneursrat (Board of Governors) delegierten Befugnisse. Besteht aus 22 Mitgliedern. Davon werden 5 als Vertreter der grössten Kapitalzeichner ernannt, die übrigen von den zu Stimmrechtsgruppen zusammenge-fassten weiteren Mitgliedsländern gewählt.
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