Länderrisiko
(engl. country risk) Das Länderrisiko bezeichnet spezielle Verlustrisiken im Außenwirtschaftsverkehr, die die Durchsetzung von Forderungen gegenüber ausländischen Vertragspartnern bzw. den Kapitaleinsatz und erwartete Gewinne bedrohen. Hierzu zählen: a) politische Risiken infolge von Feindseligkeiten wie Krieg, Boykott, Blockaden, innenpolitischen Entwicklungen (Streik, Unruhen, Bürgerkrieg), Beschlagnahme usw.; b) Zahlungsverbots und Moratoriumsrisiken (ZM isiken), durch die zahlungswillige und zahlungsfähige Schuldner bei der Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten (z. B. durch Zahlungsbilanzprobleme oder zwischenstaatliche Konflikte) durch staatliche Maßnahmen behindert werden; d) Konvertierungs und Transferrisiken (KT isiken) entstehen infolge von Beeinträchtigungen des zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs für Beträge, die der ausländische Schuldner als Gegenwert für die verbürgte Forderung bei einer zahlungsfähigen Bank eingezahlt hat, die jedoch aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs des Schuldners oder der Bank liegen, nicht in die vereinbarte Währung konvertiert oder in das Ausland transferiert werden können (siehe auch r Kreditrisiko).
Das Länderrisiko, auch Zinsspread oder Risikoaufschlag genannt, bezeichnet das politische Risiko einer Investition. Der Begriff findet vor allem bei Investitionen in Schwellenländeranleihen Verwendung. Die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Strukturen sind in diesen Ländern oftmals instabiler als in den Industrienationen. Rechnerisch ergibt sich das Länderrisiko für ein Land aus dem Zinsaufschlag, den die Referenzanleihe des Landes gegenüber den US-Schatzanleihen aufweist. Der bekannteste Index für die Länderrisiken der Schwellenländer-Anleihen ist der „Emerging Market Bond Index“, kurz EMBI, den die Investment-Bank JP Morgan errechnet.
Zusätzliches Kreditrisiko bei Auslandskrediten, insbesondere bei währungsschwachen und politisch instabilen Ländern. Bei Exportgeschäften kann dieses Risiko durch die Hermes Kreditversicherungs AG abgedeckt werden.
Begr. f. d. auf einzelne Länder oder Regionen bezogene Gefahr im Außenhandel, dass es zum teilweisen oder vollständigen Ausfall vertraglich vereinbarter Kapital- und Kapitaldienstzahlungen, zum Wertverfall von Wertpapieren, Derivaten und der (einheimischen) Währung(en) und zu anderen Be- und Verhinderungen kommt, u. z. wegen staatlicher - politisch-ideologisch und/oder wirtschaftlich bedingter - Eingriffe und Entwicklungen (nicht aus einzelwirtschaftlichen Gründen); z. B. Asien-Krise 1997/98. Vgl. politische Risiken, Zahlungsverbots- und Moratoriumsrisiko (ZM-Risiko), Konvertierungs- und Transferrisiko (KT-Risiko), rechtliches Risiko, sozio-politisches Risiko.
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