Kapitaldienst
(engl. net debt service) Kapitaldienst bezeichnet die mit einer Aufnahme von Fremdkapital (z. B. Darlehen, Schuldverschreibungen) verbundene Verpflichtung des Schuldners zur laufenden Zahlung von Zinsen und Tilgung. Die zeitliche Struktur des Kapitaldienstes kann bei der Aufnahme von Fremdkapital zwischen Schuldner und Gläubiger grundsätzlich frei vereinbart werden. Üblich sind Annuitätendarlehen (Annuität) mit gleichmäßigen laufenden Raten (Summe aus Zins und Tilgung), Darlehen mit gleich bleibenden Tilgungsraten und somit fallenden Zinszahlungen sowie endfällige Darlehen. Bei den endfälligen Darlehen besteht der Kapitaldienst während der Laufzeit nur aus den Zinsen. Die Tilgung erfolgt in einem Betrag am Ende der Laufzeit. Schuldverschreibungen werden üblicherweise als endfällig gestaltet. Bei Privatkrediten und Immobilienfinanzierungen sind Annuitätendarlehen üblich (siehe auch Kreditrisiko).
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|