Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Gebührenordnung für ÄrzteIn der Gesundheitswirtschaft: Abkürzung GOÄ. Staatliche Verordnung, die die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Ärzte bestimmt. Sie gilt insbesondere für die Abrechnung von Leistungen, die Ärzte im Rahmen der Behandlung von Privatpatienten erbringen. Die derzeit geltende Fassung der GOÄ stammt aus dem Jahr 1983 und erfuhr geringfügige Anpassung im Jahr 1996.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Rechtsform von Schiffsbanken | Exploitationsrate | System-Marketing | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |