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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Heilpraktiker

Als Heilpraktiker werden Personen bezeichnet, die ohne Approbation die Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz ausüben dürfen. Die Berufsbezeichnung ist geschützt. Sie weist nicht auf bestimmte Heilmethoden hin. Bei Diagnose und Therapie wenden Heilpraktiker aber meist Lehren der Alternativmedizin wie Homöopathie oder Naturheilkunde an.

Die gesetzliche Grundlage für die Zulassung ist im Heilpraktikergesetz (HPG) festgelegt. Die Ausbildung ist nicht gesetzlich geregelt. Sie ist freiwillig und dauert an privaten Heilpraktikerschulen in der Regel zwei Jahre. Voraussetzung für die Berufsausübung ist eine Genehmigung des Gesundheitsamts. Die Genehmigung wird nach einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung erteilt.

Heilpraktiker dürfen nahezu alle Krankheiten behandeln. Nicht erlaubt ist die Ausübung der Zahnheilkunde, die Anwendung von Röntgenstrahlen und die Verordnung verschreibungspflichtiger Medikamente. Außerdem verboten ist die Behandlung von meldepflichtigen und sexuell übertragbaren Krankheiten, die Geburtshilfe sowie die Leichenschau mit Ausstellung von Totenscheinen.

Die meisten Privatversicherungen, Zusatzversicherungen und Beihilfestellen erstatten die Kosten für eine Heilpraktiker-Behandlung. Im Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen sind Therapien beim Heilpraktiker nicht enthalten.

Der Heilpraktiker schließt mit dem Patienten einen formlosen Dienstvertrag (§§ 611-630 BGB).

Weitere Informationen:

  • Verband klassischer Homöopathen Deutschlands e.V. (www.vkhd.de)
  • Freier Verband Deutscher Heilpraktiker (FVDH; www.fvdh.de)
  • Verband der Heilpraktiker Deutschlands (VHD; www.vhd-heilpraktiker.de)
  • Union Deutscher Heilpraktiker (UDH; www.udh-bundesverband.de)
  • Verband Deutscher Heilpraktiker (VDH; www.heilpraktiker-vdh.de )
  • Freie Heilpraktiker (www.freieheilpraktiker.com)
  • Bund Deutscher Heilpraktiker (BDH; www.bdh-online.de)
  • Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH; www.heilpraktiker.org)
  • Verband Freier Heilpraktiker und Naturärzte (www.heilpraktikerverband.de)
  • Vereinigung christlicher Heilpraktiker (VCHP; www.vchp.de)
  • Heilpraktiker-Infonet (www.heilpraktiker-infonet.de)
  • Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (www.patientenprojekt.de)

In der Gesundheitswirtschaft: non-medical practitioner sind Personen, die die Heilkunde ohne ärztliche Approbation ausüben. Dies umfasst nach dem Heilpraktikergesetz jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen. Voraussetzung ist eine besondere Erlaubnis, der eine Prüfung des Gesundheitsamtes vorausgeht, ob die Ausübung der Heilkunde durch den Bewerber eine Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten würde. Dabei legen die Gesundheitsämter die Kriterien der Heilpraktiker-Überprüfung weitgehend selbst fest. In der Regel können Heilpraktiker nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung tätig werden. In Deutschland gibt es ungefähr 20.000 Heilpraktiker, von denen die meisten in Teilzeitpraxen und nur ca. 6.000 in Vollzeitpraxen arbeiten.



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