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Heilpraktiker
Als Heilpraktiker werden Personen bezeichnet, die ohne Approbation die Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz ausüben dürfen. Die Berufsbezeichnung ist geschützt. Sie weist nicht auf bestimmte Heilmethoden hin. Bei Diagnose und Therapie wenden Heilpraktiker aber meist Lehren der Alternativmedizin wie Homöopathie oder Naturheilkunde an. Die gesetzliche Grundlage für die Zulassung ist im Heilpraktikergesetz (HPG) festgelegt. Die Ausbildung ist nicht gesetzlich geregelt. Sie ist freiwillig und dauert an privaten Heilpraktikerschulen in der Regel zwei Jahre. Voraussetzung für die Berufsausübung ist eine Genehmigung des Gesundheitsamts. Die Genehmigung wird nach einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung erteilt. Heilpraktiker dürfen nahezu alle Krankheiten behandeln. Nicht erlaubt ist die Ausübung der Zahnheilkunde, die Anwendung von Röntgenstrahlen und die Verordnung verschreibungspflichtiger Medikamente. Außerdem verboten ist die Behandlung von meldepflichtigen und sexuell übertragbaren Krankheiten, die Geburtshilfe sowie die Leichenschau mit Ausstellung von Totenscheinen. Die meisten Privatversicherungen, Zusatzversicherungen und Beihilfestellen erstatten die Kosten für eine Heilpraktiker-Behandlung. Im Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen sind Therapien beim Heilpraktiker nicht enthalten. Der Heilpraktiker schließt mit dem Patienten einen formlosen Dienstvertrag (§§ 611-630 BGB). Weitere Informationen:
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Weitere Begriffe : Hybridkapital | Konjunkturzyklus, politischer | Single Purpose Company | ||||||||||||||||||||||||||||
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