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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bürgschaft

Eine Bürgschaft ist ein Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber einem Gläubiger verpflichtet, für die Verbindlichkeiten eines Dritten zu haften. Eine Bürgschaft dient dem Gläubiger zum Schutz bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Hinsichtlich der Art der Haftung werden drei Arten von Bürgschaften unterschieden: Ausfallbürgschaften, gewöhnliche Bürgschaften und selbstschuldnerische Bürgschaften.

Bürgschaften werden abgeschlossen, um den Gläubiger bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zu schützen. Bürgschaften dienen neben Grundschulden, Verpfändungen und Abtretungen zu den Sicherheiten, die ein Gläubiger zur Absicherung eines Darlehens vom Gläubiger verlangen kann.

Eine Bürgschaft setzt das Vorhandensein einer Schuld voraus. In Einzelfällen ist es aber auch möglich, dass der Bürge eine Bürgschaft für künftige Verbindlichkeiten übernimmt. So kann ein Bürge beispielsweise für alle Ansprüche einer Bank gegenüber einem bestimmten Kunden haften. Dies schließt gegenwärtige wie künftig entstehende Verpflichtungen ein. Kommt es bei dem Schuldner zur Zahlungsunfähigkeit, muss der Bürge für dessen Schuld aufkommen. Der Gläubiger kann von dem Bürgen die Zahlung der Schuld verlangen. Nach der Zahlung der Schuld an den Gläubiger geht die Forderung von diesem auf den Bürgen über.

Nicht nur eine sondern auch mehrere Personen oder Personengruppen können sich für einen Schuldner oder eine Schuldnergruppe verbürgen. In diesem Fall unterscheidet man zwischen den Formen: Mitbürgschaft, und Teilbürgschaft, einer Nachbürgschaft und einer Rückbürgschaft. Zudem müssen hinsichtlich der Art der Bürgschaft vier Formen unterschieden werden:

Eine Bürgschaft bedeutet immer die Übernahme einer schwerwiegenden Verpflichtung durch den Bürgen. Das Risiko, das mit einer Bürgschaftsverpflichtung eingegangen wird, sollte vorher genau geprüft werden. Bürgschaften sind keine kleinen Gefälligkeiten sondern können den Bürgen unter Umständen selbst finanziell in eine sehr schwierige Lage bringen. Die Bürgschaft sollte deswegen möglichst auf einen Betrag begrenzt sein, der vom Bürgen ohne Gefährdung seiner Existenz getragen werden kann.

Unter einer Bürgschaft (bzw. einem Bürgschaftsvertrag) versteht man, dass im Fall, dass ein Schuldner seinen Verbindlichkeiten gegenüber einem Gläubiger nicht nachkommmt, eine andere Person als Bürge für diese Schuld aufkommt. Die Bürgschaft dient damit der Sicherung einer Forderung des Gläubigers bei Zahlungsunwilligkeit oder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Die Bürgschaft zählt zu den klassischen Sicherheiten für Gläubiger. Daneben gibt es noch die Ersatzsicherheiten, die an Bedeutung gewinnen. Grundsätzlich ist eine Bürgschaft nur dann gültig, wenn sie in schriftlicher Form vorliegt. Das gilt allerdings nicht für einen Kaufmann, dessen Bürgschaft auch formlos sein kann, wenn es sich um ein Handelsgeschäft handelt.



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