Bürgschaft auf Zeit
Auch: befristete Bürgschaft. Bei selbstschuldnerischer Bürgschaft kann vereinbart werden, dass der Bürge aus seiner mit der Bürgschaft übernommenen Verpflichtung nur eine bestimmte Zeit haftet. Mit Ablauf dieser Frist erlischt dann seine Verpflichtung. Jedoch kann der Gläubiger die Haftung des Bürgen für die Hauptschuld in dem Ausmass aufrechterhalten, das sie bei Ablauf der Frist hatte; er muss dafür dem Bürgen anzeigen, dass er ihn in der betreffenden Höhe in Anspruch nehmen wird.
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