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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Schaden

ist jeder Nachteil am Vermögen oder an einem sonstigen rechtlich geschützten Gut (z.B. Gesundheit, Ehre), deshalb auch unterteilt in materiellen und immateriellen Schaden. Wer einen Schaden verursacht, ist dem Geschädigten zum Ersatz verpflichtet (Schadensersatz). Wer Schadensersatz fordert, muß grundsätzlich den Grund, die Ursache des Schadens und das Verschulden des Schädigers nachweisen. Ausnahmen gelten z.B. bei der Produzentenhaftung. In der Wirtschaft ist der Unterschied zwischen dem konkreten und dem abstrakten Schaden von Bedeutung; der erstere errechnet sich nach den konkreten Umständen, die den Schaden bewirkt haben, der letztere wird ermittelt, indem die konkreten Umstände in Verbindung mit entgangenen Möglichkeiten betrachtet werden (Beispiel: konkreter Schaden = Unterschied zwischen Vertragspreis und Ersatzbeschaffungspreis wegen Nichtlieferung; abstrakter Schaden = Unterschied zwischen Bezugspreis und inzwischen gestiegenem Marktpreis, wenn durch Nichtlieferung ein Weiterverkauf verhindert wurde). Schadensersatzpflicht kann z.B. auftreten bei Störungen im Kauf- oder Werkvertrag (Mängel); auch bei Positiver Vertragsverletzung oder Verschulden vor Vertragsschluß.



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