Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Mehrkosten

1. Begriffserläuterung:

a) Im weiteren Sinne sind Mehrkosten solche, die über einen verglichenen Kostenwert - z.B. Eigenfertigungskosten - hinausgehen, also z.B. durch Fremdbezug entstandene Mehrkosten.

b) Im engeren Sinne bezeichnet man alle über die geplanten Kosten hinausgehenden Kosten, z.B. Kosten für Zeit- und Lohnüberschreitungen, fehlgeschlagene Entwicklungsarbeiten, Fertigungsausschuss, Materialnachforderungen und Schwund bei lagernden Rohstoffen als Mehrkosten.

2. Handelt es sich um gravierend zu hohe, außergewöhnliche Mehrkosten, kann man diese als Verluste aus Wagnissen behandeln.
1. Begriffserläuterung: a) Im weiteren Sinne sind Mehrkosten solche, die über einen verglichenen Kostenwert - z.B. Eigenfertigungskosten - hinausgehen, also z.B. durch Fremdbezug entstandene Mehrkosten. b) Im engeren Sinne bezeichnet man alle über die geplanten Kosten hinausgehenden Kosten, z.B. Kosten für Zeit- und Lohnüberschreitungen, fehlgeschlagene Entwicklungsarbeiten, Fertigungsausschuss, Materialnachforderungen und Schwund bei lagernden Rohstoffen als Mehrkosten. 2. Handelt es sich um gravierend zu hohe, außergewöhnliche Mehrkosten, kann man diese als Verluste aus Wagnissen behandeln. Siehe auch: Verbrauchsabweichung, Abweichungen



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Mehrjahresplanung
 
Mehrkostenregelung bei zahnärztlichen Leistungen
 
Weitere Begriffe : Eustruktur | W-Formation | Parallelgeschäft
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.