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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Kreditvermittlungsvertrag beim Verbraucherkredit

Vertrag, nach dem ein Kreditvermittler es unternimmt, einem Verbraucher gegen Entgelt einen Kredit zu vermitteln oder ihm Gelegenheit zum Abschluss eines Kreditvertrags nachweist. Bedarf der Schriftform. In der Urkunde ist insb. die Vergütung des Kreditvermittlers in einem Prozentsatz des Darlehensbetrags anzugeben; hat der Kreditvermittler auch mit dem Kreditgeber eine Vergütung vereinbart, so muss auch diese angegeben werden. Der Verbraucher ist zur Zahlung der Vergütung nur verpflichtet, wenn infolge der Vermittlung oder des Nachweises des Kreditvermittlers das Darlehen an den Verbraucher geleistet wird und ein Widerruf des Verbrauchers nicht mehr möglich ist. Soweit das Darlehen mit Wissen des Vermittlers der vorzeitigen Ablösung eines anderen Kredits dient (Umschuldung), entsteht ein Anspruch auf die Vergütung nur, wenn sich der effektive Jahreszins nicht erhöht; bei dessen Berechnung bleiben etwaige Vermittlungskosten ausser Betracht.



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