Illiquidität
ist die Unfähigkeit einer Unternehmung, den in einem Zeitpunkt zwingend fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Liquidität ist nicht mehr gewährleistet. Ist diese Situation nicht sofort behebbar (z.B. durch neue Kredite), wird das Vergleichs- bzw. Konkursverfahren eröffnet (§ 2 VerglO, § 102 KO). Siehe auch Konkurs.
Kennzeichen des Zustandes eines Wirtschaftssubjekts (privater oder öffentlicher Haushalt, Unternehmung, Bank), dem zur Fortführung seiner laufenden Geschäfte die erforderlichen liquiden Mittel fehlen. Illiquide können natürliche und juristische Personen sowie Staaten und Länder werden. Illiquidität hat je nach Wirtschaftssubjekt verschiedene Ursachen. Bei Unternehmen können Gründe für die Illiquidität in wiederholten Betriebsverlusten oder in langfristiger Anlage kurzfristiger Verbindlichkeiten liegen. Für Banken bestehen besondere gesetzliche Vorschriften, die Illiquidität verhüten sollen. Außenwirtschaftliche Illiquidität von Staaten ist in ihrer mangelnden oder fehlenden Devisenschöpfungskraft bezüglich relativ konstanter bzw. ansteigender Devisenausgaben begründet. Illiquidität ist immer mit fehlender Kreditwürdigkeit verbunden. Gegensatz: Liquidität, Zahlungsfähigkeit.
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