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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Importfactoring

Auch: Einfuhrfactoring. Der deutsche Factor kauft nach vertraglicher Vereinbarung mit ausländischen Factoringgesellschaften Forderungen an, die aus Lieferungen und Leistungen ausländischer Exporteure an inländische Importeure stammen. Er übernimmt das Delkredererisiko und betreibt das Forderungsinkasso. Der ausländische Factor behält die Finanzierungsfunktion.



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