Importerstfinanzierung
Euro-Kredit, der zur kurzfristigen Importfinanzierung durch Kreditinstitute aufgenommen wird. Es ist ein im Auftrag eines deutschen Importeurs durch ein deutsches Kreditinstitut bei einer Bank im Ausland aufgenommener Kredit, der unverzüglich und unmittelbar an einen gebietsfremden Exporteur über dessen Bank weitergeleitet wird.
Importfinanzierung mit Mitteln, die Inlandsbanken im Auftrag von Importeuren im Ausland in Euro, USS oder sonstigen Währungen aufnehmen und die ausschl. der kurzfristigen Importfinanzierung dienen. Auch für Transithandelsgeschäfte möglich. Werden von der Bundesbank als »im Auftrag der gebietsansässigen Kundschaft bei Banken im Ausland aufgenommene Kredite« bez. Importerstfinanzierungen sind in Laufzeiten vor allem von 1, 2, 3 und 6 Monaten möglich. Für die gesamte Kreditlaufzeit wird ein fester Zinssatz vereinbart. Der Kredit muss ausserdem während der Laufzeit stets in voller Höhe in Anspruch genommen werden. Die Rückzahlung erfolgt bei Fälligkeit in einem Betrag inklusive Zinsen in der Währung, in der der Kredit aufgenommen wurde.
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