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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Drittschuldner

Schuldner, gegen den ein Anspruch eines Dritten (Hauptschuldner) gerichtet ist, wenn er dessen Gläubiger eine Leistung schuldet, z. B. ein Kreditinstitut bei Pfändung in ein Bankkonto. 1. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung durch Forderungspfändung die Person, die ihrerseits dem Schuldner einen Betrag schuldet. 2. Bei Forderungsabtretung der Schuldner aus den abgetretenen Forderungen.



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