Pfändung
(engl. levy, seizure) Die Pfändung ist ein hoheitlicher Akt, durch den die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners erfolgt. Mit der Pfändung wird ein Gegenstand der Verfügungsmacht des Schuldners entzogen, um zugunsten des Gläubigers einer Geldforderung (Forderung) verwertet zu werden. Auch wenn der Gegenstand noch im Besitz des Schuldners verbleibt, ist eine Verfügung über den gepfändeten Gegenstand durch Veräußerung dein Gläubiger gegenüber unwirksam (§§ 135f. Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]). Bei der Pfändung von Geldforderungen (z. B. Bankkonten) ergeht auch ein Zahlungsverbot an den Drittschuldner (z. B. die Bank) nach § 829 Zivilprozessordnung (ZPO).
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|