Währungsrisiko
Im Zuge der Abwicklung von Außenhandelsgeschäften hat der Exporteur oder der Importeur seine Leistung auf Fremdwährungsbasis zu erbringen. Mit dem Schwanken der Wechselkurse (Währungsaufwertung oder -abwertung) ergeben sich demnach immer für einen Beteiligten negative Auswirkungen. Anders als kalkuliert und zunächst erwartet, könnten die Einnahmen des Exporteurs niedriger, die Kosten des Importeurs höher ausfallen. Dieses W. ist i. e. S. ein Wechselkursrisiko. Das W. beinhaltet aber auch das Konvertierungsrisiko und/oder das Transferrisiko; durch staatliche währungspolitische Eingriffe können der Devisenumtausch und/oder die Devisenzahlungen an ausländische Importeure eingeschränkt oder gänzlich untersagt werden.
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