Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Handelsspanne

Die Handelsspanne ist die Differenz zwischen dem Nettoverkaufspreis und dem Nettoeinkaufspreis einer Ware. Sie ist eine zentrale Kennzahl für ein Handelsunternehmen (>>> Handelskalkulation).
Regelmäßig wird sie als Prozentwert vom Einkaufspreis (manchmal auch bezogen auf den Verkaufspreis) ausgewiesen und ist das Entgelt für die erbrachte Handelsleistung.

Mit ihr müssen die (Handels-)Kosten gedeckt werden. Außerdem sollte ein Gewinn sichergestellt werden.

Von einer Artikelspanne spricht man, wenn man die Handelsspanne auf einen einzelnen Artikel herunterbricht.
Von einer Warengruppenspanne spricht man, wenn man die Handelsspanne auf eine einzelne Warengruppe herunterbricht.
Von der Betriebshandelsspanne spricht man, wenn man von der Handelsspanne des gesamten Betriebs spricht.

Englische Limited (Ltd.)

Die Handelsspanne, auch Rohgewinn genannt, bezeichnet die Differenz zwischen Netto-Einkaufspreis und Netto-Verkaufspreis im Handel. Sie entspricht einem Entgelt, das der Handel für Leistungen im Rahmen der Distribution erhält. Die Ermittlung der Handelsspanne durch den Händler ist ein wesentlicher Bestandteil der Preisfindung. Dabei muss er sich an den Gegebenheiten des Marktes orientieren. Setzt er die Spanne zu groß an, wird er aufgrund des zu hohen Preises für das Produkt rückläufige Verkaufszahlen verzeichnen. Wird die Handelsspanne hingegen niedriger gesetzt als es auf dem Markt realisierbar ist, schmälert sich der Gewinn des Händlers. Rechenbeispiel: Der Nettoeinstandspreis eines Pullovers beträgt 40 €. Der Händler legt einen Aufschlag (=Handelsspanne) von 100 % fest. Somit ergibt sich ein Nettoverkaufpreis von 80 €. (auch Rohgewinn; in €) Diese Kennzahl spielt sowohl im Einzel- als auch im Großhandel eine be­deutsame Rolle, da sie gleichsam das Entgelt der Handelsleistung darstellt. = (Netto-)Verkaufspreis – (Netto-)Einstandspreis Aus der Handelsspanne müssen die Handlungskosten und ein Gewinn er­wirtschaftet werden. Weder die Vorsteuer noch die Mehrwertsteuer gehen in die Berechnung der Handelsspanne ein. Im Gegensatz dazu werden so­wohl gewährte als auch erhaltene Skonti, Boni und Rabatte berücksichtigt, und zwar als Erlösschmälerungen bzw. als Verminderung des Einstands­preises. Die Handelsspanne kann sich auf drei Größen beziehen: · Gesamtumsatz (Betriebshandelsspanne) · Umsatz einer Warengruppe (Warengruppenspanne) · einzelnes Stück eines Artikels (Stückspanne) Des Weiteren lassen sich Betrags-, Abschlags- und Aufschlagsspanne (Handelsaufschlag) unterscheiden (siehe auch  Spanne). Beispiel Eine Ware wird, bereinigt um Mehrwertsteuer, für 180 € verkauft, der Einstandspreis beläuft sich abzüglich Vorsteuer auf 120 €. Die Handels­spanne, berechnet als Betragsspanne, beträgt demnach die Differenz von 180 € und 120 €, also 60 €. Die Abschlagspanne beläuft sich auf 33,3 %, die Aufschlagsspanne auf 50 %. Quelle Alle Daten, also (Netto-)Verkaufspreis und (Netto-)Einstandspreis, können der Gewinn- und Verlustrechnung entnommen werden. Interpretation Sinkende Handelsspannen weisen auf falsch kalkulierte Verkaufspreise und/oder verschlechterte Einkaufskonditionen hin. Maßnahmen zur Beeinflussung Die Handelsspanne lässt sich auf zwei Arten positiv beeinflussen: · über eine Durchsetzung höherer Verkaufspreise · durch eine Verbesserung der Einkaufskonditionen. Grenzen Die Handelsspanne kann als Entgelt für die Handelsleistung interpretiert werden. Sie vermittelt jedoch keinen Aufschluss darüber, ob die Hand­lungskosten gedeckt sind, geschweige denn, ob ein  Gewinn erwirtschaf­tet wird. Derjenige Bestandteil des Prei­ses, der als Resultat von Handelstätigkeiten so­wohl des institutionellen wie des funktionellen Handels entsteht und als Differenz zwischen dem Einstandspreis und dem Verkaufs­preis für ein oder mehrere Handelsunternehmen berechnet werden kann. Je nachdem, ob die Spanne pro Stück oder die Gesamtspanne eines Handelsunternehmens be­rechnet wird, unterscheidet man zwischen Stück­spanne und Betriebsspanne. Darüber hinaus wird auch zwischen Artikelgruppen- und Bran­chenspannen sowie Großhandels- und Einzel­handelsspannen unterschieden. Die Handels­spanne ist das Entgelt für die Leistung des Han­dels und dient sowohl zur Deckung der Handels­kosten wie der Erzielung eines Gewinns.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Handelsregister-Einreichung, Jahresabschluss der AG
 
Handelsvertreter
 
Weitere Begriffe : Deckungswerte, weitere, für Schiffspfandbriefe | Finanzierung durch Banken | Wertpapierleihgeschäfte, Netting
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.