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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Rohgewinn

Der Rohgewinn ist die Differenz zwischen Umsatz und Waren/Materialeinsatz. Man unterscheidet zwischen Rohgewinn I und Rohgewinn II.



Der Rohgewinn I ist:



Umsatz brutto


- Mehrwertsteuer

-----------------

= Umsatz netto


- Einkaufspreis der Waren ohne Vorsteuer

-----------------

= Rohgewinn I



Anders formuliert: Wie viel Prozent bleiben vom Umsatz übrig, um die Gesamtkosten zu decken?


Im Handel nennt man den Rohgewinn I auch Handelsspanne.



Der Rohgewinn II (im Handel auch Betriebshandelsspanne genannt) ist dann:



Umsatz ohne Mehrwertsteuer


- Einkaufspreis der Waren ohne Mehrwertsteuer

------------------

= Rohgewinn I

- Warenbezugskosten

------------------

= Rohgewinn II



Mit Hilfe eines einfachen Dreisatzes lässt sich errechnen, welchen Mindestumsatz ein Unternehmer machen muss, um seine Betriebsausgaben zu decken. Die Formel für den Mindestumsatz lautet:


Mindestumsatz = Gesamtkosten x 100 / Rohgewinn I (Handelsspanne)

(engl. gross profit) Der Rohgewinn ist der in der kaufmännischen Praxis übliche Ausdruck für die positive Differenz zwischen Umsatzerlösen (Umsatz) und Wareneinsatz (Warenaufwand). Um den Wertauftrieb darzustellen, den die verkauften Waren gegenüber ihrem Einkaufspreis (nach Abzug von Erlösschmälerungen wie Skonti, Boni und + Rabatten) erzielt haben, wird mit dem Rohgewinn eine Erfolgsgröße ermittelt, die zunächst zur Deckung aller Aufwendungen (Aufwand) herangezogen wird, die neben dem Wareneinsatz angefallen sind, ehe von Gewinn (oder Verlust) gesprochen werden kann. Das prozentuale Verhältnis zwischen Rohgewinn und Umsatzerlösen ist die Handelsspanne. Nach Abzug der Aufwendungen (ohne Wareneinsatz) vom Rohgewinn kann durchaus ein Reinverlust entstehen. Wohl deshalb wird häufig statt von Rohgewinn auch von Rohertrag gesprochen. Aber auch dieser Ausdruck ist unkorrekt, weil nach den Grundsätzen zur Entstehung eines buchungsfähigen Ertrags der gesamte Umsatzerlös den Rohertrag darstellt. Dem Sachverhalt, der mit dem Ausdruck Rohgewinn dargestellt werden soll, nämlich den Betrag anzugeben, der zur Deckung der Aufwendungen (ohne Wareneinsatz) zur Verfügung steht, entspricht eher der Deckungsbeitrag aus Warengeschäft.



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