Deckungsanschaffung
1. Einzahlung bzw. Guthabenanschaffung bei einer Bank, bei der man ein debitorisches Konto führt.
2. Anschaffung des Gegenwerts für einen der Bank erteilten Zahlungsauftrag.
3. Die Bundesbank führt die meisten ihrer Geschäfte für die Banken nur nach vorheriger Deckungsanschaffung aus.
4. Deckungsanschaffung bei Bankakzepten: Nach den AGB muss die Deckung der von der Bank für Rechnungeines Kunden akzeptierten Wechsel (Bankakzept; Akzeptkredit) spätest. einen Bankarbeitstag vor Verfall in ihrem Besitz sein. Andernfalls berechnet die Bank eine besondere Provision. Die Akzeptprovision deckt nur das Akzeptselbst.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|