Akzeptkredit
Eine Bank verpflichtet sich im Auftrag eines Kunden, einen von diesem auf sie gezogenen Wechsel zu akzeptieren und unabhängig von der Zahlungsfähigkeit des Kunden am Verfalltag einzulösen. Erfolgt die Akzeptierung im Auftrag einer ausländischen Bank, spricht man von einem Rembourskredit.
Akzeptkredit ist dann gegeben, wenn die Bank als Bezogener zu Zwecken der kurzfristigen Unternehmensfinanzierung von ihren Kunden auf sie gezogene Wechsel akzeptiert. Dient als Kreditmittel bei anderen Banken oder Kaufleuten bzw. wird von der akzeptgebenden Bank selbst diskontiert.
Kreditleihe. Liegt vor, wenn eine Bank im Rahmen getroffener Kreditabsprachen von „guten Kunden" auf sie gezogene Wechsel akzeptiert. Dieser Wechsel kann dann vom Wechselaussteller (durch die Akzeptbank im Rahmen eines Diskontkredits) diskontiert werden, womit diesem Bargeld oder/und Buchgeld zufließt. Der Wechselaussteller könnte das Akzept aber auch zum Ausgleich einer Zahlungsverpflichtung gegenüber einem seiner Gläubiger an diesen weitergeben (indossieren). Mit dem A. allein leiht eine Bank dem Aussteller kein Geld, sondern nur ihre Bonität (ihren „guten Namen"). Bedeutsam bei Außenhandelsgeschäften.
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