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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Rembourskredit

Ein Rembourskredit ist eine Möglichkeit der Finanzierung von Ein- und Ausfuhrgeschäften, bei der z. B. ein inländischer Käufer dem ausländischen Verkäufer für die Sicherung des Kaufpreises das Akzept einer Bank verschafft. Der Exporteur bekommt das Geld durch Diskontierung, nachdem ihm die Bank gegen Überlassung der Verschiffungsdokumente das Akzept ausgehändigt hat.
& eine Form der Finanzierung im Außenhandel. Dabei handelt es sich um eine Verbindung von Akkreditiv, Akzeptkredit (Akzept) und Diskontkredit (Diskont). Der Rembourskredit findet Anwendung, wenn ein Exporteur einem ausländischen Importeur Ware liefert, diesem dabei die Möglichkeit zu späterer Bezahlung (z.B. Zahlungsziel 180 Tage) einräumen muß, das Geld aber möglicherweise schon vorher benötigt. Es wird dann folgendermaßen verfahren: Der Importeur muß ein Akkreditiv (Laufzeit: 180 Tage) zugunsten des Exporteurs eröffnen. Der Exporteur zieht eine Tratte auf seine Hausbank, die diese akzeptiert (Akzeptkredit). Den Wechsel kann der Exporteur bei Bedarf schon vor Ablauf der 180 Tage diskontieren lassen und erhält das Geld (Diskontkredit). Ist der Wechsel fällig, wird er der Hausbank des Exporteurs zur Einlösung vorgelegt. Diese hat dann eine Forderung gegen den Exporteur, die dann bei Eintreffen des Akkreditivbetrags (vom ausländischen Importeur) nach 180 Tagen gedeckt wird. Die dabei anfallenden Zinsen und Gebühren muß der Exporteur tragen, der dies bei der Preisgestaltung bereits berücksichtigt hat. Parallel dazu erfolgt die Versendung der Ware und die Weitergabe der Versanddokumente an den Importeur, damit dieser nach erfolgter Zahlung des Akkreditivbetrags die Ware vom Spediteur bzw. aus dem Zollager übernehmen kann. Im Außenhandel gebräuchlicher Akzeptkredit. Die Remboursbank akzeptiert gegen Einreichung der vereinbarten Dokumente (wie Verschiffungsdokument, Versicherungsschein, Rechnung) einem vom Exporteur auf sie gezogenen Wechsel, den sie am Fälligkeitstag einlöst. Diesen (Bankakzept-)Wechsel kann der Exporteur bei seiner Hausbank (oder einer anderen Bank; es kann auch die Remboursbank selbst sein) diskontieren lassen, so dass er sofort über die Wechselsumme (nach Abzug von Diskont und Spesen) verfügen kann. Dergestalt stellt der R. eine Kopplung von Akzeptkredit (beim Importeur) und Diskontkredit (beim Exporteuer) dar. Ein R. wird häufig in Verbindung mit einem Akkreditiv gewährt. Dann kann z. B. die Bank des Exporteurs durch eine ihr eingeräumte Rembourslinie eine Nachsichttratte des Exporteurs bereits vor Einholung des Akzeptes diskontieren; auch im Rahmen der Rembourslinie der Remboursbank (Rembours-Akkreditiv). Unabhängig von der Art der Abwicklung hat der Importeur der Remboursbank den Wechselbetrag spätestens am Fälligkeitstag zur Verfügung zu stellen. Ein R. kann sowohl für den Exporteur (Absicherung des Zahlungszieles) als auch für den Importeur (Vermeidung der Bindung von Finanzmitteln durch Vorauszahlung) vorteilhaft ist. Vgl. Negoziationskredit.



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