Gesamtkostenverfahren
Im Gesamtkostenverfahren ist z.B. der gesamte Material-, Personal- und Abschreibungsaufwand einer Periode dem Umsatz dieser Periode gegenübergestellt. Ist die Produktionsmenge größer als die Absatzmenge, ist den Erträgen die Bestandszunahme zuzurechnen (Gegenbuchung Bestandskonto im Soll).
Verfahren der Gewinn- und Verlustrechnung zur Ermittlung des Periodenerfolgs. Bevorzugt wird das Umsatzkostenverfahren, weil es bei der Zuordnung der Aufwendungen zu Funktionen wichtige Informationen liefert. Das Gesamtkostenverfahren orientiert sich an der Finanzbuchhaltung und das Umsatzkostenverfahren ist am Controlling ausgerichtet und setzt eine Kostenstellenrechnung voraus. Die Berechnung beider Methoden startet mit den Umsatzerlösen der jeweiligen Periode. Beim Gesamtkostenverfahren werden alle Kosten berücksichtigt, die in der betrachteten Rechnungsperiode bei der betrieblichen Leistungserstellung entstanden sind und ihnen werden alle erzielten Erlöse gegenüber gestellt. Da Kosten und Erlös bei der Herstellung wirtschaftlicher Güter nicht zwangsläufig in die gleiche Periode fallen, müssen Bestandsänderungen an Halb- und Fertigfabrikaten und Eigenleistungen heraus gerechnet werden, um vergleichbare Größen für die Ermittlung des Betriebsergebnisses zu erhalten. Beim Gesamtkostenverfahren wird nach Kostenarten gruppiert, z.B. Materialkosten, Personalkosten, Abschreibungen.
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