Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Materialkosten

Unter Materialkosten versteht man diejenigen Kosten, die durch den Materialeinsatz im Betrieb entstehen. Der Materialeinsatz ist der Verbrauch an Material innerhalb einer Abrechnungsperiode.

Den Begriff Material verwendet man in Fertigungs-, Reparatur-, Montage- sowie auch in anderen Dienstleistungsbetrieben, während man in Handelsbetrieben von (Handels-)Ware spricht.

Materialkosten setzen sich zusammen aus:

· Rohstoffe (Rohmaterial, Fertigungsmaterial)
Rohstoffe bilden den Hauptbestandteil der erzeugten Produkte (z.B.: Leder für die Herstellung von Schuhen; Holz für Tische...)
Mittels Entnahmescheinen kann genau festgestellt werden, welche Menge an diesen Stoffen für die einzelnen Produkte benötigt werden. Sie können somit direkt auf die einzelnen Kostenträger zugerechnet werden.

· Hilfsstoffe (Hilfsmaterial)
Auch Hilfsstoffe gehen in die Produkte ein, für den Charakter der Produkte sind sie jedoch nicht wesentlich. Sie sind nicht der Hauptbestandteil. (z.B. Nägel, Schrauben, Leim... in einer Tischlerei) Diese Hilfsstoffe wären zwar direkt auf die Kostenträger zurechenbar, die genaue Erfassung wäre jedoch zu in den meisten Fällen zu aufwendig. Man zählt das Hilfsmaterial daher üblicher Weise zu den Gemeinkosten.

Bewertung bzw. Feststellung des Verbrauchs
Die Bewertung des Verbrauchs funktioniert über Materialentnahmescheine. Jedes Mal, wenn Material entnommen wird muss ein Beleg erstellt werden. Anhand dieser Belege ist der mengenmäßige Verbrauch ersichtlich. Die Bewertung erfolgt zum Tageswertprinzip.
Während in der Buchhaltung vom Anschaffungswertprinzip und vom Niederstwertprinzip ausgegangen wird, werden Vorräte in der Kostenrechnung zum Tagespreis bewertet.

Bsp.: Eine Papierfabrik hat Holzvorräte auf Lager für EUR 800.000,-. Da der Holzpreis jedoch mittlerweile um 10% gestiegen ist, ist das Holz mittlerweile EUR 880.000,- wert. In der Buchhaltung geht der Anschaffungswert von EUR 800.000,- in die Bilanz ein, in der Kostenrechnung der Tageswert (880.000). Würde der Holzpreis um 10 % fallen, würde in der Buchhaltung gemäß dem Niederstwertprinzip mit EUR 720.000,- bewertet. Auch in die Kostenrechnung würde der Tagespreis von EUR 720.000,- eingehen.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Materialityclause
 
Materialwirtschaft
 
Weitere Begriffe : Hemmung | Kapital, fungierendes | Kernkapital, freies
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.