Teilkostenrechnung
Die Teilkostenrechnung ist die Rechnung, in deren Verlauf nur ein Teil der Kosten dem Kostenträger zugerechnet wird (z. B. in der Deckungsbeitragsrechnung die variable Kosten). Für die Preiserstellung ist ein - der erforderlichen Abdeckung der Fixkosten entsprechender - Deckungsbeitrag zu berücksichtigen.
In der Kostenrechnung wird zwischen Voll- und Teilkostenrechnung unterschieden. Voll- und Teilkostenrechnungssysteme unterscheiden sich nicht hinsichtlich der Erfassung, sondern hinsichtlich der Verrechnung der Kosten auf die Kostenträger. Von einer Teilkostenrechnung spricht man, wenn nur bestimmte Kosten bzw. bestimmte Kostenkategorien auf die Kostenträger verrechnet werden. Dabei wird dem Verursachungsprinzip Rechnung getragen. Die variablen Kosten bzw. Grenzkosten werden durch die Produktion einer weiteren Mengeneinheit verursacht. Eine Teilkostenrechnung ordnet den Kostenträgern nur diese Kosten zu, während die Fixkosten als Block erfasst und nicht auf die Kostenträger verteilt werden.
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