Zulassungsverfahren
Auf den Zulassungsantrag hin prüft die Zulassungsstelle die vorgelegten Urkunden, die als Grundlage für die zu emittierenden Wertpapiere gelten. Sie sorgt dafür, dass das Publikum durch den Börsenzulassungsprospekt bzw. den Unternehmensbericht über alle zur Beurteilung der Wertpapiere notwendigen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse soweit wie möglich informiert wird. Sie untersucht auch, ob die Emission Interessen schädigt oder offenbar zu einer Übervorteilung des Publikums führt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen lässt die Zulassungsstelle das Wertpapier zum Börsenhandel zu. Andernfalls lehnt sie den Zulassungsantrag ab. Die Zulassungsstelle kann zugelassene Wertpapiere vom Börsenhandel wieder ausschließen. Vor der Einführung ist ein Prospekt bzw. im Geregelten Markt ein Unternehmensbericht mit den Angaben zu veröffentlichen, die für die Beurteilung der einzuführenden Wertpapiere wesentlich sind.
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