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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Zulassungsfrist

Für die Zulassung von Aktien einer zur AG umgewandelten Unternehmung zum Börsenhandel setzt das BörsG eine Karenzzeit von 1 Jahr nach Eintragung ins Handelsregister fest. Es muß ferner die erste Jahresbilanz nebst GuV-Rechnung veröffentlicht sein; Ausnahmen können durch die Landesregierung genehmigt werden.



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