Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Bundeswertpapierverwaltung

Die Bundeswertpapierverwaltung ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Bereich der Finanzverwaltung des Bundes. Sie verwaltet die Kreditaufnahme des Bundes, beurkundet Kredite und verwaltet die Bundesschuld und führt das Bundesschuldbuch. Vor dem 1. Januar 2002 hieß die Behörde Bundesschuldenverwaltung.

Die Bundeswertpapierverwaltung ist eine eigenständige Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Hauptaufgabe der Behörde ist die Bedienung der Bundesschuld. Dazu gehört vor allem die termingerechte Zahlung der Zins- und Tilgungsbeträge. Hierzu müssen die Gelder beim jeweiligen Emittenten angefordert und rechtzeitig auf die Gläubigerkonten überwiesen werden.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Schuldbuchrechts des Bundes und der Rechtsgrundlagen der Bundesschuldenverwaltung (Bundeswertpapierverwaltungsgesetz - BWpVerG) am 11. Dezember 2001 wurde nicht nur der Name der Behörde geändert, sondern auch die bisherige Reichsschuldenverordnung vom Jahre 1924 und zwei weitere Gesetze aufgehoben.

Im Gegensatz zur nachträglichen Prüfung des Bundesrechnungshofes hat die Bundesschuldenverwaltung eine vorbeugende Finanzkontrolle. Sie ist für die Überwachung der Kreditaufnahme des Bundes zuständig. Sie beurkundet die Kredite, die der Bundesminister der Finanzen im Rahmen der im Haushaltsgesetz vom Parlament erteilten Kreditermächtigungen aufnimmt und verwaltet diese Schulden. Der Bundesschuldenausschuss, der die fachliche Aufsicht über die Bundesschuldenverwaltung hatte, ist durch das neue Gesetz aufgelöst. Die Rechts- und Fachaufsicht wird jetzt vom Bundesministerium der Finanzen durchgeführt.

Die Bundeswertpapierverwaltung darf auch für private Anleger tätig werden. Sie verwaltet auf deren Antrag und gebührenfrei deren Bundeswertpapiere. Anleger, die Wertpapiere des Bundes erwerben, können wählen, ob sie die Papiere im Depot eines Kreditinstituts oder durch die Bundeswertpapierverwaltung aufbewahren lassen. Private Anleger, die bei ihrer Hausbank Bundeswertpapiere kaufen und diese bei der Bundeswertpapierverwaltung verwahren lassen wollen, müssen ihre Bank oder Sparkasse beim Erwerb der Papiere ausdrücklich darauf hinweisen und einen Antrag auf Eröffnung eines Schuldbuchkontos ausfüllen. Das Antragsformular kann auch über die Bundeswertpapierverwaltung (Adresse) angefordert werden.

Alle Daten der privaten Schuldbuchkonten sind vertraulich. Die Bundeswertpapierverwaltung darf nur dem Kontoinhaber, seinem Vertreter oder dem Rechtsnachfolger über Stand und Inhalt des Depots Auskunft erteilen. Das Bankgeheimnis bleibt ebenso gewahrt wie bei Kreditinstituten. Auch die Vertraulichkeitsregelungen gegenüber den Finanzämtern gelten im gleichen Umfang wie bei Geschäftsbanken.

Die Bad Homburger Behörde ist auch im Bereich des Münzwesens tätig. Im Auftrag des Bundesministers der Finanzen beschafft sie die Münzplättchen, die für die Prägung von Münzen von den staatlichen Münzämtern benötigt werden. Sie überwacht auch das Prägeverfahren. Als Verkaufsstelle für deutsche Sammlermünzen vertreibt die Bundeswertpapierverwaltung Gedenkmünzen und komplette Serien von Umlaufmünzen. Außerdem verfolgt und ahndet die Bundeswertpapierverwaltung Ordnungswidrigkeiten nach dem Münzgesetz in Verbindung mit der Madaillenverodrnung.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Bundeswertpapieremissionsverfahren
 
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
 
Weitere Begriffe : Sammelbestand, Erfüllung durch Übertragung des Miteigentums | Bonitätsbeurteilung im Eurosystem | CIF
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.