Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Bankgeheimnis
Banken dürfen Dritten keine Auskünfte über die Vermögensverhältnisse ihrer Kunden geben (Verschwiegenheitspflicht). Dies wird als Bankgeheimnis bezeichnet. Es gibt den Kreditinstituten ein Auskunftsverweigerungsrecht und eine Auskunftsverweigerungspflicht gegenüber Personen oder Institutionen. Nur in speziellen, gesetzlich geregelten Fällen müssen die Kreditinstitute Informationen zur Verfügung stellen. Dies ist insbesondere in Steuerangelegenheiten von Bedeutung und auch umstritten. Das Bankgeheimnis soll das Vertrauensverhältnis zwischen Bank und Kunden schützen. Es verpflichtet die Kreditinstitute, Dritten keinen Einblick in die Vermögensverhältnisse, Kontenbewegungen und sonstigen finanziellen Belange ihrer Kunden zu geben. Hierbei handelt es sich vor allem um Auskünfte über Kreditbeziehungen und Vermögensverhältnisse der Kunden. Im Rahmen des Bankgeheimnisses haben die Kreditinstitute auch ein Auskunftsverweigerungsrecht gegenüber Behörden und Ämtern. Das Bankgeheimnis wird aber in einigen Fällen, in denen eine gesetzliche Auskunftspflicht der Banken gegenüber bestimmten Behörden und Institutionen besteht, eingeschränkt oder sogar aufgehoben. Dies gilt in den folgenden Fällen:
Ein Bankgeheimnis gibt es in allen Industrieländern und den meistem Entwicklungsländern - allerdings in mehr oder weniger strenger Form. Über eines der strengsten Gesetze in diesem Bereich verfügt die Schweiz. Es schütz auch Kunden mit Wohnsitz im Ausland vor Nachforschungen der heimatlichen Behörden, solange es sich nicht um organisierte Kriminalität und andere schwere Straftaten handelt. Steuerdelikte gehören nicht dazu. In Deutschland wird immer wieder diskutiert, ob das Bankgeheimnis durch Gesetzesänderungen noch weiter gelockert werden sollte. Dabei geht es vor allem um die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und die Verhinderung von Geldwäsche. Es geht aber auch um den Wunsch der Finanzämter, Steuerhinterziehung leichter aufdecken zu können.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : SMAX | professional model | non-membership-group | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |