Geldwäsche
Unter Geldwäsche versteht man die systematische Tarnung und geschickte Verschleierung von Vermögenswerten durch finanzielle Transaktionen. Die zu waschenden Gelder wurden zumeist auf unrechtmäßige Weise erworben.
Geldwäsche ist nach Paragraph 262 Strafgesetzbuch strafbar.
Das Geldwäschegesetz (GwG) verlangt von Banken bei Bareinzahlungen von mehr als 15 000 Euro die Personalien des Einzahlers zu notieren und verdächtige Transaktionen der Polizei zu melden.
Einschleusung von unrechtmäßig erworbenen Geldmitteln (Drogenhandel, Erpressungen etc.; im Wesentlichen Gelder der international operierenden Mafia) in den wirtschaftlichen Kreislauf über verschiedene Finanzmärkte durch »Strohmänner« in Form von Geldanlagen bei Banken, Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen sowie Sachwerten. Bei Bareinzahlungen besteht z. B. in vielen Ländern die Verpflichtung der Legitimation durch Personalausweis oder Reisepass des Einzahlenden, sofern dieser dem Kreditinstitut nicht bekannt sein sollte und es sich um größere Beträge handelt. Gesetzliche Maßnahmen zur Einschränkung der Geldwäsche sind erfolgt.
Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Gewinnaufspürungsgesetz) ist im November 1993 in Umsetzung einer EU-Richtlinie in Kraft getreten. Es legt den Kreditinstituten Hinweispflichten auf und fordert von ihnen, bei der Annahme und Abgabe von Bargeld, Wertpapieren und Edelmetallen im Wert von mehr als DM 20.000 eine Identitätsprüfung des Kunden vorzunehmen und entsprechende Angaben aufzuzeichnen. Geschäfte für fremde Rechnung sind offen zu legen. Verstöße werden strafrechtlich geahndet. Zusammen mit dem Gesetz zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (OrgKG) ist das Gesetz darauf angelegt, das Einschleusen (Waschen) von aus Straftaten gewonnenen Geldern in den Wirtschaftskreislauf zu erschweren. Offensichtliche Lücken des Gesetzes (z. B. durch die Gründung von Scheinfirmen) werden nur durch die Änderung weiterer Gesetze und die Einbeziehung weiterer Berufsgruppen in die Hinweispflicht zu schließen sein.
Die Geldwäsche funktioniert z. B. so, dass Bargeld aus dem Drogen-und Waffenhandel in Kunstwerken oder Edelmetallen angelegt bzw. in Briefkastenfirmen investiert wird, die fingierte Aufträge abwickeln. Die Erlöse hieraus werden in Ländern mit strengem Bankgeheimnis auf legale Konten eingezahlt. Die kriminelle Herkunft des Geldes kann dann nicht mehr nachgewiesen werden. Die nachstehende Grafik verdeutIicht dieses.
GELDWERT
Damit bezeichnet man die Kaufkraft des Geldes in Bezug zu der Gütermenge, die mit einer bestimmten Geldeinheit erworben werden kann. Ein gesunkener Geldwert ist verbunden mit einem steigenden Preisniveau.
Siehe auch: Geldwertstabilität
Begr. f. d. Transferieren von „schmutzigem Geld", z. B. aus dem Bereich der Drogenkriminalität und des internationalen organisierten Verbrechens, in den legalen Wirtschaftskreislauf. Durch ein solches Einschleusen von illegal erworbenen Vermögenswerten entziehen sich Personen und/oder kriminelle Vereinigungen dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden. Zur Bekämpfung der G. vgl. Financial Action Task Force an Money Laundering (FATF).
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