Geldwertstabilität
Währungsstabilität, Preisstabilität, Preisniveaustabilität; Erhaltung der Kaufkraft des Geldes. Die Geldwertstabilität ist vorrangiges, durch Art. 105 (1) EGV in der Maastrichter Fassung vorgegebenes Ziel des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Der in Art. 105 (1) EGV verwendete Begriff der Preisstabilität ist insofern missverständlich als man ihn als Forderung nach Stabilität aller Einzelpreise deuten könnte. Dies wäre aber mit der marktwirtschaftlichen Funktion der Preise als Knappheitsindikatoren nicht vereinbar. Preisstabilität bzw. Geldwertstabilität sind aber auch nicht als Forderung nach einem im Zeitverlauf konstanten Preisniveau zu verstehen, weil dies bedingen würde, dass auf eine stabilitätswidrige Inflationsphase eine (ebenfalls stabilitätswidrige) Deflationsphase folgen müsste. Vielmehr ist mit Geldwertstabilität die Vermeidung von Inflation und Deflation gemeint, um den Wert des Euro auf Dauer zu erhalten. Die Europäische Zentralbank (EZB) operationalisiert das Ziel der Geldwertstabilität dadurch, dass sie eine Steigerungsrate des HVPI zwischen null und zwei Prozent anstrebt.
Vgl. auch: Geldpolitik des ESZB
Liegt vor, wenn die Kaufkraft einer Geldeinheit im Inland, der Binnenwert des Geldes, konstant bleibt. I. w. S. auch auf den Aussenwert des Geldes (Wechselkurs) bezogen. Absolute Geldwertstabilität ist unter realen Bedingungen nicht zu erreichen, da der Binnenwert wie auch der Wechselkurs von zahlreichen, von der Zentralbank vielfach nicht beeinflussbaren Faktoren mitbestimmt wird. Relative Geldwertstabilität ist dagegen das Ziel der Geldpolitik der Zentralbank, so auch der EZB bzw. des Eurosystems; es wird in der Realität unterschiedlich gut - auch im Zeitablauf differierend - erreicht.
Geldwert ist die Kaufkraft des Geldes, also der Gegenwert einer bestimmten Geldmenge in Güter- und Dienstleistungsbereich. Stabile Preise bedeuten einen stabilen Geldwert, der als Orientierung für langfristige Geldanlagen sehr wichtig ist. Geldwertstabilität ist nicht zu verwechseln mit der Stabilität des Realeinkommens (Gleichgewicht zwischen Preissteigerungen und Einkommenssteigerungen).
Siehe auch: Geldwert
, Preis-/Preisniveaustabilität, Währungsstabilität. Ein wichtiges Ziel der Wirtschaftspolitik. Für die gesamtwirtschaftliche G., d. h. für die Aufrechterhaltung der Kaufkraft des Geldes, ist insb. die Geldpolitik der EZB verantwortlich. G. kann aufrechterhalten werden, wenn es gelingt, die Inflation in sehr engen Grenzen zu halten. In einer dynamischen, global orientierten Volkswirtschaft wird es einen absolut inflationsfrei verlaufenden Marktprozess nicht geben können. Die EZB geht derzeit davon aus, dass dem Ziel der G. angemessen entsprochen werden kann, wenn die Inflationsrate (gemessen an der Steigerungsrate des Harmonisierten Verbraucherpreisindex - HVPI) zwischen null und zwei Prozent liegt. Die gesamtwirtschaftliche G. könnte auch durch eine Deflation gefährdet werden. Faktisch haben sich aber die allermeisten Länder über die letzten Jahrzehnte hinweg vor allem den Inflationsgefahren und teils auch großen Inflationsproblemen und kaum Deflationsgefahren im Rahmen ihrer konkreten Politik der Geldwertstabilisierung widmen müssen.
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