Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Bekämpfung
Die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bankenaufsicht beschränkt sich nicht auf die Festlegung von Standards und Grundsätzen für eine wirksame Beaufsichtigung von Finanzinstituten und -konglo-meraten. Geldwäscheaktivitäten und die Finanzierung des Terrorismus stellen Länder übergreifende Bedrohungen für die Integrität der Finanzsysteme dar und erfordern somit ebenfalls internationale Kooperation. Ein koordiniertes Vorgehen der zuständigen Behörden ist für die Entwicklung und Ergreifung geeigneter Gegenmassnahmen von entscheidender Bedeutung. In diesem Zusammenhang hat die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) 40 Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäsche beschlossen, die allgemein als Massstab für Geldwäschebekämpfungssysteme anerkannt sind. Die Umsetzung dieser Empfehlungen durch die nationalen Behörden wird anhand einer Peer Review (Beurteilung durch Gleichrangige) überprüft; ausserdem erstellt und veröffentlicht die FATF eine Liste nicht kooperativer Staaten und Territorien, die regelmässig aktualisiert wird. Nach den Ereignissen vom 11. 9. 2001 in USA hat die FATF zudem 8 Sonderempfehlungen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung vereinbart. Die EZB nimmt als Beobachter an den Sitzungen der FATF teil.
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