Entgeltsystem
In der Gesundheitswirtschaft:
System, mit dem das Entgelt für bestimmte Leistungen oder Gruppen von Leistungen systematisch und regelmäßig berechnet bzw. ermittelt werden kann.
Im Krankenhaus ist mit der Novellierung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes im Jahr 2000 der Umstieg auf ein pauschalierendes Entgeltsystem geplant worden, welches dann ab 2003 eingeführt wurde.
In § 17b Abs. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) heißt es unter der Überschrift „Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems“ dazu:
Für die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen ist ein durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem einzuführen; dies gilt nicht für die Leistungen der in § 1 Abs. 2 der Psychiatrie-Personalverordnung genannten Einrichtungen und der Einrichtungen für Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin, soweit in der Verordnung nach § 16 Satz 1 Nr. 1 nichts Abweichendes bestimmt wird. Das Vergütungssystem hat Komplexitäten und Comorbiditäten abzubilden; sein Differenzierungsgrad soll praktikabel sein. Mit den Entgelten nach Satz 1 werden die allgemeinen vollstationären und teilstationären Krankenhausleistungen für einen Behandlungsfall vergütet. Soweit allgemeine Krankenhausleistungen nicht in die Entgelte nach Satz 1 einbezogen werden können, weil der Finanzierungstatbestand nicht in allen Krankenhäusern vorliegt, sind bundeseinheitlich Regelungen für Zu- oder Abschläge zu vereinbaren, insbesondere für die Notfallversorgung, für die nach Maßgabe dieses Gesetzes zu finanzierenden Ausbildungsstätten und Ausbildungsvergütungen und für die Aufnahme von Begleitpersonen nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 des Krankenhausentgeltgesetzes und § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 der Bundespflegesatzverordnung.
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