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KrankenhausentgeltgesetzIn der Gesundheitswirtschaft: Kurzfassung von „Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen“ vom 23. April 2002. Abkürzung KHEntgG. Das Gesetz war bei seiner Verabschiedung Bestandteil des Fallpauschalengesetzes (FPG) und bestimmt die Regeln des Zustandekommens der Fallpauschalen des Abrechungssystems der Krankenkassen für Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen.. Durch das „Gesetz zur Einführung des diagnose-orientierten Fallpauschalensystems für Krankenhäuser“ (Fallpauschalengesetz – FPG) vom 23. April 2002 wurde für deutsche Krankenhäuser die Abrechnung nach Diagnosis Related Groups (DRG) stufenweise verbindlich eingeführt.
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Weitere Begriffe : Amortisationsdauer | explorativ | Aneignung | ||||||||||||||||||||||||||||
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