Landesbasisfallwert
In der Gesundheitswirtschaft:
Auch landesweiter Basisfallwert.
Erstmals für das Jahr 2005 vereinbarter, bewerteter durchschnittlicher Fallerlös aller stationären Fälle in einem Bundesland. Er wird durch Berechnungen auf der Grundlage der Budgets der einzelnen Krankenhäuser gebildet. Laut Gesetz wird der Landesbasisfallwert durch die Landeskrankenhausgesellschaften und die Krankenkassen vereinbart oder bei Nichteinigung durch die Schiedsstellen festgelegt.
Am Landesbasisfallwert orientieren sich die Basisfallwerte der einzelnen Krankenhäuser, die in der Konvergenzphase bis zum Jahr 2009 schrittweise an ihn angepasst werden. Nach 2009 soll es dann für alle Krankenhäuser pro Bundesland einheitliche Preise auf Grundlage des Landesbasisfallwertes geben. Multipliziert mit dem Relativgewicht für die jeweilige medizinische Leistung ergibt sich aus dem Landesbasisfallwert der durchschnittliche Preis, den die Krankenkasse den Krankenhäusern im Lande erstattet.
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