Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Fachärztliche Vergütung

In der Gesundheitswirtschaft: Im neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstab werden mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz die fachärztlichen Leistungen neu abgebildet:Grundpauschalen erfassen die üblicherweise von einer Arztgruppe bei jedem Behandlungsfall erbrachten Leistungen.Mit Zusatzpauschalen wird der besondere Leistungsaufwand vergütet, der sich aufgrund der Leistungs-, Struktur- und Qualitätsmerkmale des jeweiligen Arztes ergibt.Arztgruppenspezifische diagnosebezogene Fallpauschalen vergüten die Behandlung von Versichertengruppen, die mit einem erheblichen therapeutischen Leistungsaufwand und überproportionalen Kosten verbunden ist.Spezifische Fallpauschalen vergüten die Versorgung in Kooperation mit anderen Fachärzten.Psychotherapeutische Leistungen müssen eine angemessene Höhe der Vergütung je Zeiteinheit erhalten.§ 87 SGB V Vertragsärztliche Vergütung



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Fachautorität
 
Fachbeamtentum
 
Weitere Begriffe : Beraubung | Erfolgskonten | Zinsstatistik der Europäischen Währungsunion
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.