Fachärztliche Vergütung
In der Gesundheitswirtschaft:
Im neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstab werden mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz die fachärztlichen Leistungen neu abgebildet:Grundpauschalen erfassen die üblicherweise von einer Arztgruppe bei jedem Behandlungsfall erbrachten Leistungen.Mit Zusatzpauschalen wird der besondere Leistungsaufwand vergütet, der sich aufgrund der Leistungs-, Struktur- und Qualitätsmerkmale des jeweiligen Arztes ergibt.Arztgruppenspezifische diagnosebezogene Fallpauschalen vergüten die Behandlung von Versichertengruppen, die mit einem erheblichen therapeutischen Leistungsaufwand und überproportionalen Kosten verbunden ist.Spezifische Fallpauschalen vergüten die Versorgung in Kooperation mit anderen Fachärzten.Psychotherapeutische Leistungen müssen eine angemessene Höhe der Vergütung je Zeiteinheit erhalten.§ 87 SGB V
Vertragsärztliche Vergütung
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