Vertragsärztliche Vergütung
In der Gesundheitswirtschaft:
Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wird ein neues System zur Bezahlung der ambulanten ärztlichen Leistungen eingeführt. Seine Zielsetzung ist, das Morbiditätsrisiko von den Vertragsärzten auf die Krankenkassen zu verlagern und die bisherige Budgetierung durch Koppelung der Gesamtvergütung an die Steigerung der Grundlohnsumme abzulösen. Statt dessen müssen die Krankenkassen künftig eine morbiditätsorientierte Gesamtvergütung zur Bezahlung der ambulanten ärztlichen Leistungen an die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) entrichten.
Ergänzend wird durch den Bewertungsausschuss mit einem neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM 2007plus) eine neue Gebührenordnung für ambulante Leistungen gebildet. Sie setzt in der hausärztlichen Versorgung auf Versichertenpauschalen und in der fachärztlichen Vergütung vor allem auf Grund- und Zusatzpauschalen je nach Facharztgruppe, ergänzt ab 2011 um sogenannte diagnosebezogene Fallpauschalen. Dieser EBM wird mit regionalen Punktwerten bewertet; hierfür bildet der Bewertungsausschuss in 2008 als Rahmenvorgabe einen bundesweit einheitlichen Orientierungswert. Ab 2010 sollen besondere Orientierungswerte mit Preisanreizen für Gebiete mit Überversorgung und Unterversorgung hinzu kommen, hierdurch soll das Niederlassungsverhalten der Ärzte gesteuert werden.
Die KVen und die Krankenkassen bilden aus dem EBM und den bundesweiten Orientierungswerten in den Ländern regionale Euro-Gebührenordnungen. Aus der regionalen Gebührenordnung und dem regionalen Behandlungsbedarf der Versicherten werden dann arzt- und praxisbezogene Regelleistungsvolumina gebildet, die den Ärzten durch die KVen für das jeweilige Folgejahr zugewiesen werden. Durch die Euro-Preise erhalten die Ärzte Kalkulationssicherheit. Das neue Vergütungssystem tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft.
§§ 87, 87 a–c SGB V
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|