Behandlungsbedarf
In der Gesundheitswirtschaft:
treatment needIm Rahmen der Reform der vertragsärztlichen Vergütung wird die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung, die die Krankenkassen an die Vertragsärzte zahlen, künftig u.a. aus dem Behandlungsbedarf der Versicherten errechnet. Der Behandlungsbedarf orientiert sich an der Zahl und Morbiditätsstruktur der Versicherten und gilt als notwendige medizinische Versorgung gemäß § 71 Abs. 1 SGB V. Alle im Rahmen des Behandlungsbedarfs erbrachten Leistungen müssen mit den Preisen der Euro-Gebührenordnung vergütet werden. Im Rahmen der jährlichen Anpassung der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung sind folgende Veränderungen des Behandlungsbedarfs zu berücksichtigen:Zahl und Morbiditätsstruktur der Versicherten,Art und Umfang der ärztlichen Leistungen nach Leistungskatalog und Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses,Umfang der vertragsärztlichen Leistungen in Folge von Leistungsverlagerungen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten,Leistungsumfang aufgrund der Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven.Der Bewertungsausschuss muss hierzu das Verfahren erstmalig bis zum 31. August 2008 beschließen.
§ 87 a SGB V
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|