Wirtschaftlichkeitsreserven
In der Gesundheitswirtschaft:
profitability reserves
Der Begriff Wirtschaftlichkeitsreserven bezeichnet Einsparmöglichkeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Diskussion über Wirtschaftlichkeitsreserven wird kontrovers geführt: Ihre Existenz wird seitens der Leistungserbringer überwiegend verneint. Wirtschaftlichkeitsreserven lassen sich insbesondere durch eine Begrenzung der Zahl der Leistungserbringer, eine stärkere Verzahnung der ambulanten und stationären Versorgung, durch die Vermeidung von Doppel- und Mehrfachuntersuchungen, den Abbau von Kapazitäten im stationären Bereich und eine strenge Ausrichtung der Leistungserbringung an der medizinischen Notwendigkeit ausschöpfen. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz, dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz und dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz sind viele Maßnahmen zur Hebung von Wirtschaftlichkeitsreserven eingeführt worden.
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