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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Einzelleistungsvergütung

In der Gesundheitswirtschaft: Vergütungsmodell in der medizinischen Versorgung, bei dem einzelne definierte Leistungen oder Verrichtungen vergütet werden. Alternativen dazu sind Pauschalvergütung wie etwa die Fallpauschalen oder auch Komplexpauschalen. Dem System der Einzelleistungsvergütung wohnt eine Tendenz zur Leistungsvermehrung inne, weil der Leistungserbringer durch die Erbringung von mehr Einzelleistungen sein Einkommen erhöhen kann. Daher werden solche Vergütungssysteme häufig mit bestimmten Maximalgrenzen für die Abrechnung oder auch mit Budgets kombiniert. Ein weiterer Kritikpunkt an der Einzelleistungsvergütung besagt, dass durch die Konzentration auf einzelne Verrichtungen der Versorgungsprozess als Ganzes insbesondere bei der Betreuung chronisch Kranker tendenziell vernachlässigt wird, weil es zum Beispiel für die notwendige Koordination solcher Prozesse meist keine definierten Einzelleistungsvergütungen gibt. In der Gesundheitswirtschaft: fee for service ist eine Vergütungsform zur Honorierung vertragsärztlicher Leistungen. Mit der Einzelleistungsvergütung wird der Preis einer vorab definierten Leistung wie zum Beispiel einer Gesprächsleistung festgelegt. Dies geschieht für die vertragsärztliche Versorgung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), der die Einzelleistungen über Punkte zueinander in eine Bewertungsrelation setzt. Die Vergütungshöhe der Einzelleistungen ergibt sich in einem zweiten Schritt, indem die Punkte einer Leistung mit dem Punktwert multipliziert werden, der sich für den einzelnen Arzt erst nach Berücksichtigung aller in einem Quartal eingereichten Punkte bezogen auf den Honorarwert der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung ableitet. Bisher sinken die Punktwerte bei steigender Leistungsmenge, so dass die Ärzte das Morbiditätsrisiko tragen. Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wird ab dem 1. Januar 2009 eine Euro-Gebührenordnung in der vertragsärztlichen Vergütung eingeführt, die Einzelleistungsvergütungen auf besondere Leistungen wie etwa Hausbesuche reduzieren und weitgehend auf Pauschalvergütungen setzen wird. Zugleich wird das Morbiditätsrisiko auf die Krankenkassen übertragen.



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