Komplexpauschale
In der Gesundheitswirtschaft:
Vergütungsform, bei der von der Krankenkasse mit einer Pauschalvergütung mehrere Behandlungs-Abschnitte vergütet werden.
So wird etwa eine Pauschalvergütung für die Akut- und anschließende Rehabilitationsbehandlung im Rahmen von Verträgen der Integrierten Versorgung als Komplexpauschale bezeichnet. Ebenso können ambulante und stationäre oder haus- und fachärztliche Behandlungsabschnitte durch Komplexpauschalen vergütet werden.
Die Verteilung der zu zahlenden Komplexpauschale auf die verschiedenen an der Komplexleistung beteiligten Leistungserbringer erfolgt meist durch eine Regelung im Innenverhältnis der Leistungserbringer.
In der Gesundheitswirtschaft: Mit Komplexpauschalen werden Leistungspakete vergütet, die von mehreren Leistungserbringern gemeinsam erbracht werden. Beispiele hierfür sind Komplexpauschalen für die Behandlung von Schizophrenie und Depression, die alle stationären, teilstationären und ambulanten Behandlungen sowie die Rehabilitation abdecken. Im Rahmen der Integrierten Versorgung werden Komplexpauschalen oft nur an einen Vertragspartner ausgezahlt, der die Vergütung an die weiteren beteiligten Leistungserbringer auszahlt.
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