Gebührenordnungen
In der Gesundheitswirtschaft:
medical fee schedules
Verzeichnisse, in denen die Entgelte (Gebühren) ärztlicher Leistungen zusammengefasst sind. Zu unterscheiden sind: Die Gebührenordnung-Ärzte (GOÄ): Sie ist Abrechnungsgrundlage in der privaten Krankenversicherung (PKV) und wird mit Zustimmung des Bundesrates als Rechtsverordnung durch das Bundesministerium für Gesundheit erlassen. In der Rechtsverordnung werden auch die Punktzahlen zur Bewertung der einzelnen Leistungen, Abrechnungsbestimmungen und der Punktwert festgelegt. Die GOÄ sieht für persönliche, medizinisch-technische und Laborleistungen Gebührenspannen vor, deren Höhe sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet.Die Gebührenordnung-Zahnärzte (GOZ): Auch sie ist Abrechnungsgrundlage der PKV und wird wie die GOÄ als Rechtsverordnung erlassen. Die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP): Sie ist die Abrechnungsgrundlage für psychotherapeutische Leistungen bei privat Versicherten. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM). Durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wird die vertragsärztliche Vergütung ab dem 1. Januar 2009 reformiert und auf regionale Euro-Gebührenordnungen mit festen Europreisen umgestellt. Hierfür muss der Bewertungsausschuss den neuen EBM 2007plus festlegen.Der Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen bildet die Abrechnungsgrundlage für zahnärztliche Leistungen in der GKV.
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