GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)
In der Gesundheitswirtschaft:
Der bereits mit dem GKV-Modernisierungsgesetz eingeleitete Weg, den Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern zu intensivieren, wird durch das GKV-WSG fortgesetzt. Neben der verbesserten Transparenz von Angeboten, Leistungen und Abrechnungen erweitert es darüber hinaus die Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten der Versicherten. Mit einem neuen System der vertragsärztlichen Vergütung und einem neuen Finanzierungsmodell mit morbiditätsorientiertem Risikostrukturausgleich setzt das GKV-WSG sowohl auf der Einnahmeseite der GKV als auch auf deren Ausgabenseite an. Folgende Schwerpunkte beinhaltet das WSG:Einführung einer Pflicht zur Versicherung für alle Einwohner in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung (PKV);Ausbau medizinisch notwendiger Leistungen, so z.B. im Bereich Palliativversorgung und Rehabilitation, Leistungen wie bestimmte Impfungen und Mutter-/Vater-Kind-Kuren werden Pflichtleistungen;mehr Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch Erweiterung der Vertragsfreiheiten der gesetzlichen Krankenkassen und der Leistungserbringer im Bereich der besonderen Vertragsformen, z.B. Integrierte Versorgung;Möglichkeit der Krankenkassen zu zielgenaueren Angeboten, z.B. durch Wahltarife bzw. durch Nutzung neuer Vertragsfreiheiten;Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Versorgung von Menschen mit schweren oder seltenen Krankheiten und spezialisiertem Versorgungsbedarf;Intensivierung des Wettbewerbs bei Hilfsmitteln durch Ausschreibungsmöglichkeit und bei der Arzneimittelversorgung durch verbesserte Rahmenbedingungen bei Preisverhandlungen;Reform des Finanzierungssystems der GKV durch Einführung des Gesundheitsfonds ab 2009 mit einheitlichem Beitragssatz;zur leistungsgerechten Vergütung ärztlicher Leistungen Einführung einer neuen vereinfachten Vertragsgebührenordnung ab 2009 mit der Verlagerung des Morbiditätsrisikos auf die Krankenkassen;Reform der PKV mit erleichterter Übertragbarkeit von Altersrückstellungen beim Tarifwechsel innerhalb des Unternehmens bzw. beim Wechsel in ein anderes Unternehmen; Einführung eines Basistarifs ab 2009 zu GKV-analogen Versicherungsbedingungen mit Kontrahierungszwang, aber ohne Risikozuschläge oder -ausschlüsse;Anstelle von sieben Spitzenverbänden für die gesetzlichen Krankenkassen Reduzierung auf einen Spitzenverband Bund der Krankenkassen;Möglichkeit kassenartenübergreifender Fusionen und sonstiger Verbünde.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|