Altersrückstellungen
In der Gesundheitswirtschaft:
pension accounting reserves
bezeichnen Rücklagen für jeden Versicherten in der privaten Krankenversicherung. Diese Rückstellungen werden mit Vertragsschluss aus den Versicherungsbeiträgen gebildet. Versicherer, die hohe Altersrückstellungen gebildet haben, konnten so steigende Kosten abfedern, um starke Beitragserhöhungen im Alter zu vermeiden. Bisher können die Altersrückstellungen bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung nicht auf die neue Gesellschaft übertragen werden, was dazu führte, dass Wechsler ihre Altersrückstellungen mit hohen Prämien neu aufbauen mussten. De facto wechselten Privatversicherte – anders als gesetzlich Krankenversicherte – ihre Versicherung nicht.
Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz führt nun die Portabilität von Altersrückstellungen ein. Diese können in Höhe der kalkulierten Altersrückstellung des Teils der Versicherung, dessen Leistungen dem Basistarif entsprechen, beim Wechsel eines PKV-Versicherten in ein anderes Unternehmen in folgenden Fällen mitgenommen werden:von PKV-Versicherten, deren Vertrag nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde, jederzeit undgrundsätzlich von PKV-Versicherten, deren Vertrag vor dem 1. Januar 2009 geschlossen wurde, innerhalb des ersten Halbjahres 2009.
§ 178 f Versicherungsvertragsgesetz
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