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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Altersrente

Die Altersrente ist die häufigste der drei Renten, die die gesetzliche Rentenversicherung leistet. Entscheidend ist das Erreichen bestimmter Altersgrenzen. Die Regelaltersgrenze wird erst ab dem 65. Lebensjahr gezahlt. Andere Altersrenten schon ab 60, 62 oder 63 Jahren, wobei gegebenenfalls aber Kürzungen der Rente in Kauf genommen werden müssen. Rentner, die jünger als 65 Jahre sind und hinzuverdienen, erhalten gestaffelt nach Einkommensgrenzen nur eine Teilrente.

Die gesetzliche Rentenversicherung leistet grundsätzlich aus drei Gründen eine Rente wegen Erwerbsminderung, Tod und Alter. Die mit Abstand meisten Leistungen der Rentenversicherungsträger werden als Altersrente gezahlt. Sie ist von Beginn an zentrale Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei wird davon ausgegangen, dass die oder der Versicherte sich ab einem bestimmten Alter aus dem Erwerbsleben zurückzieht und von da an eine Rente bezieht. Insofern ist es zum Bezug einer Altersrente eine zentrale Bedingung, ein entsprechendes Alter zu erreichen, wobei unterschiedliche Altersgrenzen gelten. Es besteht allerdings die Möglichkeit, auch als Rentner zu arbeiten. Außerdem können Arbeitnehmer im Rahmen der Altersteilzeit gleitend in den Ruhestand gehen. Ist der erwerbstätige Rentner jünger als 65 Jahre, wird sein Einkommen innerhalb festgelegter Hinzuverdienstgrenzen mit der Rente verrechnet.

Altersrenten werden wiederum in fünf verschiedenen Varianten gezahlt als

  • Regelaltersrente,
  • Altersrente für langjährig Versicherte,
  • Altersrente für Schwerbehinderte,
  • Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit,
  • Altersrente für Frauen.

Neben dem Erreichen der jeweiligen Altersgrenzen muss der Versicherte generell mindestens fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben oder andere rentenrechtliche Zeiten geltend gemacht werden.



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