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Teilrente
Arbeitnehmer können "gleitend" in den Ruhestand gehen. Sie arbeiten dann nicht mehr Vollzeit, sondern nur noch Teilzeit und bekommen eine Teilrente zum Ausgleich des Verdienstausfalls. Voraussetzung ist die Einwilligung des Arbeitgebers. Statt der kompromisslosen Wahl zwischen Arbeit oder Ruhestand hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, von einem bestimmten Alter an die reguläre Arbeitszeit zu reduzieren und zum Ausgleich statt einer Vollrente zunächst eine Teilrente zu beziehen. Dabei kann zwischen einer Zweidrittel-, einer Drittel- oder einer halben Rente gewählt werden. Allerdings müssen für die Kombination Teilzeitarbeit/Teilrente sowohl am Arbeitsplatz als auch hinsichtlich der Rentenanwartschaft die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sein.
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Weitere Begriffe : human relations area flies | Malthusianismus | Aristokratie | ||||||||||||||||||||||||||||
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